Spezifische Fachbeiratschaft

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Spezifische Fachbeiratschaft

Ein Fachbeirat spielt eine wichtige Rolle bei der Vorselektion und Analyse im Rahmen des Anlageentscheids. Als nicht-stimmberechtigter Teil des Investmentcontrollings und der Compliance kann der Fachbeirat die Einhaltung der Anlagegrenzen sicherstellen und so gewährleisten, dass die Veranlagung auch den wertebasierten Vorschriften entspricht. Das Investitionscontrolling überwacht, analysiert und dokumentiert kontinuierlich die Investitionen. Die Compliance-Funktion dagegen überprüft nicht nur die vorgegebenen Anlagegrenzen, sondern auch die Einhaltung des wertebasierten Anlagegrundsatzes.

Abzugrenzen gilt es den Fachbeirat von der Vermögensverwaltung und der Anlageberatung als bewilligungspflichtige Tätigkeiten.

Ein Fachbeirat unterstützt somit bei der Entwicklung und Umsetzung des Anlagegrundsatzes und trägt so zu einer fundierten und fachlich fundierten Entscheidungsfindung bei. Darüber hinaus trägt der Fachbeirat dazu bei, dass das erforderliche Fachwissen in den Veranlagungsprozess integriert wird.

Die Beratungsschwerpunkt eines Fachbeirates sind somit:

  • Beratende Funktion ohne Stimmrecht im Investment Committee
  • Einbindung im Investment Controlling (Fachwissen)
  • Formulierung von konkreten wertebasierten Anlagegrundsätzen

Ein Fachbeirat bietet zudem zahlreiche Vorteile insbesondere für wertebasierte oder fachspezifische Finanzanlagen. Der Fachbeirat fungiert als beratendes Gremium und unterstützt bei der Bewertung und Auswahl von Anlageinstrumenten, die den definierten Wertekriterien oder spezifischen Anlagezielen entsprechen. Zudem kann ein Fachbereit bei der Risikobewertung und der Entwicklung nachhaltiger Anlagestrategien wertvolle Einblicke liefern. Ein Fachbeirat trägt somit dazu bei, die Transparenz, Glaubwürdigkeit und die Qualität der Investmententscheidungen zu erhöhen und letztendlich den Anlegern einen Mehrwert zu bieten.

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